Bad König ist eine Kurstadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
9861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64732
Vorwahl
06063
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Momart
Gemeinde Bad König – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad König hat im März 2022 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ beschlossen, um unter anderem einen zusätzlichen Gehweg im Süden des Plangebietes und Anpassungen der Grundstücksbildung zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag von 28.03.2022 bis 29.04.2022 öffentlich aus.
- Im April 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt, in der über den Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Bahnhofstraße - Beplante Gebiete“ und den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entschieden wurde.
- Die Erschließung des Gewerbegebietes „An der B45“ in Bad König hat begonnen, wobei die Stadt Bad König auf wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung setzt.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.