Bad König ist eine Kurstadt im südhessischen Odenwaldkreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Odenwaldkreis
Einwohner
9861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64732
Vorwahl
06063
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Momart
Gemeinde Bad König – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Die Stadt Bad König hat im März 2022 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes „Am Gänsbrunnen“ beschlossen, um unter anderem einen zusätzlichen Gehweg im Süden des Plangebietes und Anpassungen der Grundstücksbildung zu berücksichtigen. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag von 28.03.2022 bis 29.04.2022 öffentlich aus.
- Im April 2024 fand eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt, in der über den Bebauungsplan „Vergnügungsstätten Bahnhofstraße - Beplante Gebiete“ und den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes entschieden wurde.
- Die Erschließung des Gewerbegebietes „An der B45“ in Bad König hat begonnen, wobei die Stadt Bad König auf wirtschaftliches Wachstum und nachhaltige Entwicklung setzt.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.